Unfall - aber der andere hat auch Schuld!

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Ein Unfall kann jedem passieren, auch wenn man noch so gut aufpasst. Wenn Sie also einmal in die Situation geraten, wo Sie „Schuld sind“ – aber der andere Unfallbeteiligte eine Mitschuld hat, sind zwei Dinge zu unterscheiden:

► Ihre „zivilrechtliche Mithaftung“ und die teilweise Geltendmachung Ihrer eigenen zivilrechtlichen Ansprüche

und

► Ihre Verantwortlichkeit als Betroffener in einem möglichen Bußgeld- oder Strafverfahren

(lesen Sie hierzu: > Strafrecht)

Die zivilrechtliche Haftung

Hier geht es darum, daß Sie einen Schaden verschuldet haben und dem Geschädigten dessen Schaden ersetzen müssen. Andererseits haben Sie einen Anspruch auf teilweisen Ersatz Ihres eigenen Schadens. Die Schadensquotelung hängt von dem jeweiligen Verschulden des einzelnen Unfallbeteiligten ab.

Im Folgenden will ich Ihnen ein paar Tipps geben, die Sie beachten müssen, damit Sie gegenüber Ihrer Versicherung keinen Fehler machen.

Andererseits will ich Ihnen darstellen, wie Sie Ihren eigenen Schaden zumindest teilweise ersetzt bekommen.

a) Die Abwehr der gegnerischen Schadensersatzansprüche

Dafür gibt es Haftpflichtversicherungen. Wenn Sie Halter eines Kraftfahrzeugs sind, sind Sie sogar verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hier ein paar nützliche Tipps, was Sie im Schadensfall gegenüber Ihrer eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung beachten müssen. Es handelt sich um sogenannte „Obliegenheitspflichten“. Welche Obliegenheitspflichten im konkreten Schadensfall zu beachten sind, ergibt sich aus § 7 der „Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung“ (AKB). Die AKB sind bei den meisten KFZ-Versicherungen fast gleich. Trotz der großen Übereinstimmung müssen Sie zur Beurteilung Ihrer konkreten Rechtsfrage stets zunächst einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag werfen, dem die geltenden AKB meistens anliegen. Im folgenden gebe ich Ihnen eine praktische Hilfe, damit Sie in der Aufregung keinen entscheidenden Fehler machen. Es ist jedoch keine vollständige Wiedergabe Ihrer Obliegenheitspflichten, kann Sie aber im Wesentlichen vor bösen Überraschungen schützen; denn: Verletzungen Ihrer Obliegenheits-verpflichtungen können zur Leistungsfreiheit des KFZ-Versicherers führen; das heißt: Ihr KFZ-Haftpflichtversicherer kann die von ihm geleisteten Zahlungen von Ihnen zurückverlangen!

► Sie müssen einen Verkehrsunfall, den Sie verschuldet haben

haben, innerhalb einer Woche Ihrer Versicherung anzeigen.

Bietet Ihr Versicherer einen „Kunden-Service“ oder die Betreuung durch einen „Außendienstmitarbeiter“ an, so rufen Sie dort an. In der Regel hilft man Ihneninsbesondere beim Ausfüllen der Formulare. Auch gibt es für Versicherungsnehmer als Verursacher des Unfalles die Möglichkeit der telefonischen Schadensmeldung: Sie können auch telefonisch eine Schadensanzeige anfordern.

b) Die Geltendmachung von Teilen Ihres eigenen Schadens

Um Ihre Schadensersatzansprüche teilweise durchzusetzen, sollten Sie Folgendes beachten, um von der gegnerischen Versicherung Ihren Schaden teilweise ersetzt bekommen:

1. Notieren Sie sich in jedem Fall das amtliche Kennzeichen des unfallverursachenden Fahrzeugs.

2. Lassen Sie sich folgende Daten vom Unfallgegner oder von der Polizei geben:

► Fahrer: Name, Vorname und Anschrift

► Halter: Name, Vorname und Anschrift

► Versicherung: Name und Anschrift sowie Versicherungs- schein-Nummer (Falls es da Probleme gibt, helfe ich Ihnen auch ohne diese Angaben.)

Notieren Sie sich die Daten aller Unfallbeteiligten. Dies ist wichtig, wenn mehr als zwei Fahrzeuge an dem Unfall beteiligt sind.

Der Unfallgegner kann oder will keine Angaben zum KFZ-Haftpflicht-versicherer machen. Dann eben nicht! Um den Schaden gegen den Versicherer geltend machen zu können, benötigen Sie bzw. ich nur den Namen des Halters und das amtliche Kennzeichen. Als besonders praktisch ist hier meine „Unfall-Hotline“zu empfehlen (> Unfallbogen).

Hier erhalten Sie keinen Rechtsrat gegen Vorkasse oder einen Rechtsrat über eine teure und oftmals nutzlose 0190 oder 0900 Telefon-Nummer, sondern echte anwaltliche Hilfe. Nach Ausfüllen eines sehr benutzerfreundllichen Formulars wird der Unfall für Sie anwaltlich professionell abgewickelt, ohne dass Sie viel mehr mitwirken müssen.

Lassen Sie sich auf keine Eingeständnisse ein. Geben Sie keine Erklärungen zur Schuld oder zur Schadenshöhe ab.

Beauftragen Sie mich mit der Geltendmachung Ihres eigenen Schadens, falls den Gegner ein Mitverschulden trifft. Außerdem ist eine Rechtsschutzver-sicherung äußerst nützlich, da die Verfahrenskosten höher sein können als der Schaden, den Sie ersetzt bekommen.