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Verkehrsrecht

Unfall! – Was nun?

Ein Verkehrsunfallunfall kann jedem passieren. Aber gerade im Verkehrsrecht gilt: „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei“.

Es fängt mit der polizeilichen Unfallaufnahme an:

Je mehr Sie alle möglichen Umstände Drumherum erklären, umso mehr laufen Sie Gefahr, selbst an dem Unfall Schuld zu sein.
Wenn Sie merken, daß die aufnehmenden Polizeibeamten Ihnen eine Schuld zuweisen wollen, derer Sie sich nicht bewusst sind, dann sagen Sie besser nichts mehr und berufen Sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht.

Vor allem: Zahlen Sie kein Verwarnungsgeld (dies ist „bequemerweise“ sogar mit ec-Karte möglich). Ich, als der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens berate nach Vorliegen der amtlichen Ermittlungsakte. Was Sie einmal gesagt oder gezahlt haben ist kaum noch glaubhaft aus der Akte zu bekommen. (Einzelheiten hierzu: > Strafrecht )

Auch wenn Sie nach dem Unfall meinen, „überhaupt keine Schuld zu haben“, haften Sie dennoch möglicherweise aus dem Gesichtspunkt der sogenannten „Betriebs- oder Gefährdungshaftung“.
Das heißt: Allein wegen der Tatsache, daß jemand Halter ist (man braucht das Kraftfahrzeug also gar nicht selbst gefahren zu haben), kommt eine Schadensersatzpflicht in Betracht (§ 7 Straßenverkehrsgesetz) und damit eine Höherstufung beim Schadensfreiheitsrabatt in der Haftpflichtversicherung.
Nur wenn der Unfall für den Fahrer „ein unabwendbares Ereignis“ war, muß der Gegner auch 100 % von Ihrem Schaden tragen.
Einer der wenigen Fälle des unabwendbaren Ereignisses ist wohl die Situation, wenn Ihnen auf Ihr stehendes Fahrzeug jemand von hinten auffährt (Auffahrunfall).

Bei fast allen anderen Unfallsituationen ist eine Mithaftung schneller gegeben, als Sie denken – „dabei hatten Sie doch wirklich keine Schuld“.
Da waren nur ein paar „falsch verstandene Worte, die Sie so nicht gesagt haben“ oder „der Polizist, der doch gesagt hatte, daß Sie nichts dafür konnten“ und schon ist der Ärger mit der gegnerischen Versicherung bei der späteren Schadensregulierung vorprogrammiert.

Aber selbst wenn die Schuldfrage 100 % zu Ihren Gunsten geklärt ist, die Versicherungen haben noch genügend Fallstricke ausgelegt, falls Sie sich für eine Schadensabwicklung ohne Ihren Rechtsanwalt entscheiden.
Dies sollten Sie auch dann nicht vergessen, wenn einige gegnerische Versicherungen nach dem Unfall von selbst telefonisch oder schriftlich mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Sie bedauernswerter Mensch sind durch die Schuld des Versicherungsnehmers Opfer eines Unfalles geworden.
Da ist es doch klar, daß die gegnerische Versicherung sich um Sie armen Menschen kümmern muß. Die „24-Stunden-Schaden-Hotline“ ist immer für Sie da; da stehen „Sachverständige sofort für Sie parat“; „Sie bekommen sofort Geld per Scheck“, usw., usw… Versicherungen sind Wirtschaftsgiganten, die zuerst an ihren eigenen Vorteil denken.

Nun mal ernsthaft: Glauben Sie wirklich, daß Versicherungen bezahltes Personal Tag und Nacht ans Telefon setzen, nur Ihnen zu Liebe und ohne daß sie davon einen Vorteil hätten; daß der Sachverständige, der von der Versicherung beauftragt wird, einen höheren Schaden an Ihrem Fahrzeug feststellt als unbedingt notwendig; daß die Versicherung sich gerne und vor allem schnell von Geld trennt?

Nein! – Die Versicherungen wissen, daß Sie nach dem ersten Schrecken froh und dankbar sind für solche vermeintliche Hilfe. Geschulte Regulierungsspezialisten, die sich häufig als Sach-verständige ausgeben, haben gleich Fachwörter und Gerichts-urteile bei der Hand.
Dazu die vermeintlich freundliche Schnelligkeit. Es ist töricht von Ihnen, zu erwarten, daß die Versicherung des Gegners unaufgefordert mehr bezahlt, als sie bestenfalls mindestens zahlen muß. Es geht darum, Sie von der Beauftragung des Rechtsanwaltes und des Sachverständigen sowie der Werkstatt Ihres Vertrauens abzuhalten und Sie mit viel Weniger abzuspeisen als Ihnen zusteht.
Als Rechtsanwalt Ihres Vertrauens stehe ich auf Ihrer Seite; dies kann dazu führen, daß ein Mitverschulden Ihrerseits sogar finanziell kompensiert werden kann.

Mißtrauen Sie auch „Unfallhelfern“ wie zum Beispiel der Werkstatt, auch wenn es sich um sogenannte „Fachwerkstätten“ handelt, die unter dem Vorwand, Ihnen helfen zu wollen, auf ihren eigenen Vorteil bedacht sind. Häufig sagt man Ihnen eine kostenlose Schadensregulierung zu.

„Sie brauchen nur eine Abtretungserklärung zu unterschreiben und haben mit nichts mehr was zu tun“ wird oft von diesen Werkstätten propagiert.
Es gibt sogar Werkstätten, die eine „Unfallkomplettabwicklung“ anbieten. Diese Art der Schadensregulierung ist für Sie oft sehr nachteilig. Für Werkstätten ist es verboten, für Sie den Schaden abzuwickeln.
Es handelt sich um ein Verhalten, daß bestraft werden kann. Abgesehen davon, sehen diese „Unfallhelfer“ nur ihren eigenen Vorteil. Es entsteht Ihnen oftmals ein weiterer Schaden, weil nicht alle Ihre Ansprüche geltend gemacht werden – weil diese „Unfallhelfer“ genau wissen, daß sie es nicht dürfen und daß es für sie verboten ist, fremde Rechtsgeschäfte zu besorgen.
Daß sich diese Praxis so eingebürgert hat, liegt daran, daß die Unfallgeschädigten froh sind, in „ihrer Werkstatt einen helfenden Partner in der Unfallnot“ gefunden zu haben. Kaum ein seriöser und kompetenter Rechtsanwalt wird Ihr Mandat übernehmen, wenn es nur noch darum geht, Restpositionen geltend zu machen, die die Werkstatt nicht durchsetzen konnte.

Nachfolgend möchte ich Ihnen drei typische Fallsituationen darstellen und Ihnen einige nützliche Tips geben, wie Sie sich nach Unfällen verhalten sollten, um nicht noch größeren Schaden und Ärger zu erleiden.

„Wozu einen Anwalt? Ich bin vom Schadens-Schnell-Service der Versicherung!“

„Wenn Sie mir bitte hier unterschreiben, daß es nur ein kleiner Kratzer ist!“

Ach ja, und dann die hohen Anwaltskosten. Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens leisten:

1. Die gegnerische Versicherung muß die Kosten Ihres Rechtsanwaltes komplett übernehmen.

2. Selbst wenn Sie ein Mitverschulden von 50 % treffen sollte, liegen die Anwaltskosten bei einem Schaden von 1.500,– EUR bis 2.000,– EUR unter 100,– EUR.