Ich freue mich über Ihr Interesse an der Rechtsanwaltspraxis Hufer in Mülheim a.d. Ruhr.
Mit dieser Internet-Präsenz stelle ich Ihnen verschiedene Rechtsgebiete vor und möchte Ihnen allgemeine Tipps rund um das Thema Recht geben, ohne dass dies jedoch eine verbindliche Rechtsberatung im Einzelfall darstellt.
Darüber hinaus biete ich Ihnen die Möglichkeit, mich mit der online-Abwicklung von Verkehrsunfällen zu beauftragen. Dies hat den Vorteil, daß Sie mich bequem über alle relevanten Daten online unterrichten können, so dass Ihre Schadensersatz-ansprüche ohne den „Gang zum Anwalt“ geltend gemacht werden können.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
RA Jörg Hufer
Rechtsanwalt Jörg Hufer
Schlossstr. 8-10
45468 Mülheim a.d. Ruhr
Telefon: 0208/475155 oder 475171
Telefax: 0208/475184
E-Mail: joerg@ra-hufer.de
Bürozeiten:
09.00 – 13.00 und 15.00 – 17.00 Uhr
Mi.-Nachmittags und Samstags geschlossen
Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht
privates Baurecht (Werkvertragsrecht)
Verkehrsrecht
Strafrecht
Interessenschwerpunkte:
Wirtschaftsrecht
Handelsrecht
Betreuung auch in den Sprachen: Englisch, Portugiesisch und Spanisch
Geschichte:
1981-1983 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosphie bei Ex-Bundesinnenminister Prof. Dr. Maihofer, Universität Bielefeld
1983-1985 Mitarbeiter in einer der größten Rechtsanwaltskanzleien Brasiliens in Rio de Janeiro
1986 Gründung der Einzelkanzlei in Mülheim/R.
2004 Dozent für Zivilrecht nach dem Juristenausbildungsgesetz NRW
Kanzleiprofil:
Die individuelle Mandantenbetreuung steht im Vordergrund.
Die Maxime sind:
– erstklassige individuelle Dienstleistungsqualität;
– wissenschaftlich orientierte Fallösung;
– schnellstmögliche Problemlösung;
– Bestreben nach kontinuierlicher Beratung über den konkreten Einzelfall hinaus, mit dem Ziel eines harmonischen Mandanten- Anwalt-Verhältnisses, insbesondere im klein-und mittelständischen Unternehmensbereich auch vor Ort.
Die Rechtsanwaltspraxis Hufer wurde 1986 gegründet.
Die beratende und prozessvermeidende Tätigkeit steht im Vordergrund. Dadurch wird zu Gunsten meiner Mandanten eine Risiko- und Kostenminimierung erreicht. Dies gilt insbesondere für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und bei der Zusammenarbeit mit klein- und mittelständischen Unternehmen aus dem Bereich Handwerk und Dienstleistungen (Referenzen).
Darüber hinaus vertrete ich meine Mandanten vor allen Zivilgerichten (Amts-, Land- und Oberlandesgerichten), Arbeitsgerichten und Familiengerichten sowie in den Strafsachen auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Der für meine Mandanten äußerst sensible Bereich des Strafrechts (einschließlich des Verkehrs- und Steuerstrafrechts) wird mit der nötigen Diskretion und Effizienz bearbeitet. Aber auch alltägliche Rechtsprobleme (zum Beispiel aus dem Bereich des Verkehrs- oder Mietrechts) werden mit größter Sorgfalt bearbeitet.
Ich lege besonderen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung meiner Mandanten und verstehe meine helfende Tätigkeit als zweck- und zielgerichtete Dienstleistung unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit des Handelns bei kontinuierlicher Beratung über den konkreten Einzelfall hinaus.